Sollen Waldohreulen-Sichtungen oder Bruten dem Landesverband Eulenschutz in S.-H. e.V. gemeldet werden?
Nein, dies ist nicht nötig, da der Verband für diese mittelhäufige Eulenart kein Artenschutz- und Monitoring-Programm durchführt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ihre Beobachtung bei www.ornitho.de einzugeben.
Eine Waldohreule brütet in meinem Garten. Was kann ich tun?
Einfache Antwort: "Gar nichts". Gönnen Sie dem Brutpaar zumindest bis zum Ausfliegen der Jungeulen die nötige Ruhe. Eine Fütterung ist nicht notwendig, kann sogar eher kontraproduktiv sein. Das Aufhängen von Nistkästen ist unsinnig, da die Waldohreule ein Freibrüter ist und in alten Krähennestern brütet. Es ist zwar möglich, mit Rindenmulch gefüllte Weidenkörbe mit einem Durchmesser von mindestens 40 cm mindestens 5 m hoch in die Bäume zu hängen. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass diese Nisthilfen nur sehr selten angenommen werden und innerhalb kürzester Zeit verrottet sind.
Eine junge Waldohreule sitzt auf dem Boden oder auf einem Ast. Was soll ich tun?
Auch hier lautet die Antwort zumeist: "Gar nichts". In den allermeisten Fällen wird die Jungeule in der Nacht von den Alttieren weiter gefüttert. Also bitte nicht die Eule einfangen und zu einer Wildtierstation fahren. Dies macht nur Sinn, wenn deutlich erkennbar ist, dass die Eule verletzt oder offensichtlich erkrankt ist. Siehe hierzu: Eulen gefunden?
In der Nachbarschaft soll ein neues Baugebiet entstehen. Dort brütet in diesem Jahr jedoch eine Waldohreule. Sollte ich das den Behörden melden?
Sie können diese gar nicht so seltene Begebenheit gerne dem zuständigen Bau-/Umweltamt melden. Anzumerken ist jedoch, dass die Waldohreule sehr häufig nur ein Jahr an einer Stelle brütet und bereits im nächsten Jahr ein paar hundert Meter weiter ein geeignetes Krähennest gefunden hat. Da uns diese Frage in der Vergangenheit häufiger gestellt wurde: Nein, die Waldohreule ist aufgrund ihrer stark wechselnden Brutplatzwahl nicht geeignet, um dauerhaft Bauvorhaben zu verhindern.
Es handelt sich jedoch um eine geschützte Art. Sie darf insbesondere zur Brutzeit nicht gestört werden, das wäre sogar strafbar. Ggf. müssen notwendige Arbeiten in der Nähe des Brutplatzes bis zum Ausfliegen der Jungvögel eingestellt werden.